EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

+++ Update vom 27.01.2026 +++ Update vom 27.01.2026 +++ Update vom 27.01.2026

Die EUDR wurde um ein weiteres Jahr verschoben und verändert. Anwendungsstart der EUDR ist somit grundsätzlich der 30.12.2026.

Hilfe rund um das Thema EUDR

Wir haben für unsere Waldbesitzer:innen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zusammengestellt. Die Antworten werden laufend aktualisiert und ergänzt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Dort steht auch eine umfassend FAQ Liste zur EUDR der EU-Kommission zur Verfügung.

Gesetz zum Schutz der Wälder

Die European Deforestation Regulation (EUDR) ist ein neues Gesetz der Europäischen Union zur Umsetzung des Green-Deals, welches darauf abzielt, die globale Entwaldung und Walddegradation zu bekämpfen. Das Gesetz ist zum 29.06.2023 in Kraft getreten, die Verpflichtungen der Verordnung sind nach erneuter Verschiebung von allen betroffenen Marktteilnehmer ab dem 30.12.2026 umzusetzen. 

Die EUDR-Verordnung sieht vor, dass bestimmte Rohstoffe (u.a. Holz) und Erzeugnisse nur dann in die EU ein- oder ausgeführt oder darin bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Unternehmen müssen zukünftig für betroffene Waren eine Sorgfaltserklärung für die Ein- und Ausfuhr vorlegen.

Hinweis zur rechtlichen Verbindlichkeit

Dieses FAQ dient als Hilfestellung zur Umsetzung und Interpretation der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). Ziel dieses FAQ ist es, insbesondere Waldbesitzende sowie Akteure der Forstwirtschaft in Thüringen bei der praktischen Anwendung der EUDR zu unterstützen. Dazu erläutert das FAQ ausgewählte Inhalte der Verordnung und bietet Informationen zu relevanten Aspekten der Holzproduktion und -vermarktung.

Bitte beachten Sie:
Die in diesem FAQ bereitgestellten Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Sie ersetzen nicht die verbindlichen Rechtsgrundlagen der Europäischen Union oder deren nationale Umsetzung.

Rechtsverbindlich sind ausschließlich:

  • die Verordnung (EU) 2023/1115, i.V.m. der Verordnung (EU) 2025/2650
  • die dazugehörigen delegierten und Durchführungsrechtsakte der EU sowie
  • die jeweiligen nationalen Durchführungsgesetze.

Dieses FAQ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird fortlaufend aktualisiert, sobald neue Informationen oder rechtliche Klarstellungen vorliegen.

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