Fachbeiträge Wald: Managementpläne im Baukastenprinzip
Kernelement der auf europäischer Ebene angestoßenen Naturschutzbemühungen ist die Schaffung eines europaweiten Schutzgebietsnetzes. Das Netz mit der Bezeichnung NATURA-2000 setzt sich aus den nach der FFH-Richtlinie ausgewiesenen FFH-Gebieten und den gemäß Europäischer Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Vogelschutzgebieten zusammen.
Im Freistaat Thüringen werden Managementpläne nach einem Baukastenprinzip erstellt. Für jedes NATURA-2000-Gebiet gibt es jeweils einen Fachbeitrag für die Offenlandflächen und einen für die Waldflächen. Zuständig für die Erarbeitung der Fachbeiträge Offenland ist die Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) in Jena. ThüringenForst erstellt im Auftrag des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) die Fachbeiträge Wald.
Im Fachbeitrag Wald sind für die Waldflächen im NATURA-2000-Gebiet alle erforderlichen Maßnahmen zusammengestellt, die zur Erreichung der gestellten Ziele notwendig sind. Die Arten und Lebensräume von europäischer Bedeutung sollen auf diese Weise erhalten bzw. verbessert werden.
Planungsprozess
Der Planungsprozess für den Fachbeitrag Wald zeichnet sich durch eine von Beginn an intensive Zusammenarbeit zwischen den Forstämtern, den unteren Naturschutzbehörden und den Waldbesitzern aus. Neben den Inventurergebnissen der Forsteinrichtung, der Waldbiotopkartierung und anderen behördlichen Informationen zu den vorkommenden Arten werden gezielt ehrenamtliche Gebietskenner und auch Artenspezialisten einbezogen. Die im Rahmen der Forsteinrichtung des öffentlichen Waldes erhobenen NATURA-2000-Daten werden ausgewertet und erscheinen im Fachbeitrag Wald in übersichtlicher und kommentierter Form.
Fachbeiträge Wald im Privatwald
Im Privatwald und im nicht eingerichteten öffentlichen Wald wird der Fachbeitrag Wald auf der Grundlage der Waldbiotopkartierung erstellt. Ab einer bestimmten Forstbetriebsgröße finden Abstimmungen mit den betroffenen Waldbesitzern im Rahmen von Informationsveranstaltungen statt. Diese sollen die Akzeptanz der Planungen auf der Fläche fördern und Änderungs- oder Ergänzungshinweise – nach ihrer Prüfung auf Konformität mit den Erhaltungs- und Schutzzielen – berücksichtigen. Der so mit den betroffenen Waldbesitzern abgestimmte Planentwurf wird anschließend mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt. Dabei wird insbesondere die Einhaltung der Schutzgebietsbestimmungen und die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange überprüft.
Fallweise festgestellter Korrekturbedarf wird nachgearbeitet. Anschließend leitet ThüringenForst den abgestimmten Entwurf, einschließlich der Änderungsprotokolle und der Zustimmungserklärung der Naturschutzbehörde, an das TMIL als oberster Forstbehörde weiter. Dieses wiederum übergibt den Entwurf zur endgültigen Bestätigung an die oberste Naturschutzbehörde. Die oberste Naturschutzbehörde bindet zur abschließenden fachlichen Begutachtung die TLUBN ein.
Freigabe der Fachbeiträge Wald durch die oberste Naturschutzbehörde
Sind alle Hürden genommen, veranlasst die oberste Naturschutzbehörde, dass der endgültig bestätigte Fachbeitrag im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht wird. ThüringenForst macht diesen zusätzlich über das Internet der Öffentlichkeit bekannt und zugänglich. Der Fachbeitrag Wald als Teil des jeweiligen Managementplans ist eine für die Behörden verbindliche Fachplanung. Für den Privat- und Körperschaftswald hat er empfehlenden bzw. informativen Charakter.
Übersichtskarte: Projektgebiete nach Forstamtsbereichen unterteilt
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